Impfaktion Landkreis Regensburg
Informationen zu den Auffrischungsimpfungen
Voraussetzungen:
In den Landkreis-Impfzentren und bei den Mobilen Impf-Terminen erfolgt eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff grundsätzlich nach einem Zeitraum von sechs Monaten nach erfolgter Grundimmunisierung. Jedoch kann im Einklang mit den Vorgaben des Freistaates Bayern eine Impfung auf ausdrücklichen Wunsch des Impflings bereits nach fünf Monaten erfolgen. Abweichungen von diesem Zeitraum sind – als individuelle medizinische Entscheidung in Rücksprache mit der Impfärztin / dem Impfarzt – möglich. Bei den mobilen Impfaktionen in den Gemeinde und in den Impfzentren wird der Impfstoff von BioNTech/Pfizer und Moderna nach den Vorgaben der STIKO bzw. des Freistaates Bayern verimpft.