Gewalt-Los-Werden

10. September 2020: Gewalt gegen Frauen geht alle an! – Hilfsangebote für Betroffene im Landkreis Regensburg
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Hilfsangebote für Betroffene im Landkreis Regensburg

Der Landkreis Regensburg lässt Opfer Häuslicher Gewalt nicht allein. Folgende Hilfsangebote gibt es in der Region:

·         Autonomes Frauenhaus (Frauen helfen Frauen e. V.): 0941 24000

·         Frauen- und Kinderschutzhaus (SkF): 0941 562400

·         Frauennotruf e. V.: 0941 24171 (Beratungsstelle für Frauen und Mädchen mit sexualisierten Gewalterfahrungen)

·         Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer (Polizeipräsidium OPf.): 0941 506-1333

 

Gewaltschutzgesetz1: Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit. Es ist Aufgabe aller, die Opfer nicht alleine zu lassen. Mit dem Gewaltschutzgesetz, das am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, werden die zivilrechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten der Opfer häuslicher Gewalt deutlich gestärkt und Täter stärker zur Verantwortung gezogen. Opfer können gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen beantragen sowie Ansprüche auf Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung bei Gericht geltend machen. (Weitere Informationen: www.stmas.bayern.de/gewaltschutz/)

 

Istanbul-Konvention: Deutschland hat am 12. Oktober 2017 die Beitrittsurkunde zum „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt. Damit wurde der Ratifikationsprozess dieser sogenannten Istanbul-Konvention abgeschlossen. Anfang Februar 2018 ist das rechtlich bindende Menschenrechtsinstrument in Deutschland in Kraft getreten. Damit liegt erstmals für den europäischen Raum ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt an Frauen vor. Für Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, wird sie damit rechtlich verbindlich, und alle staatlichen Organe – darunter Gesetzgeber, Gerichte und Strafverfolgungsbehörden – müssen die Verpflichtungen aus der Konvention umsetzen. Zum 30. Januar 2019 haben 33 Staaten die Konvention ratifiziert.

(Quelle: www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/frauenrechte/istanbul-konvention/)