PM LRA: Schutz-Maßnahmen vor Geflügelpest verstärkt

05. Februar 2021: Pressemitteilung des Landratsamtes vom 02.02.2022
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Allgemeinverfügung mit Sicherheitsvorschriften für kleine Bestände

Schutz-Maßnahmen vor Geflügelpest verstärkt

Regensburg (RL). Im Landkreis Regensburg gelten seit Dienstag, 2. Februar 2021, verschärfte Regelungen für Geflügel-Halter. Mit einer Allgemeinverfügung wappnet sich der Landkreis gegen die hochansteckende Vogelgrippe, die sich nun auch in Bayern ausbreitet. Die Seuche ist nach derzeitigem Stand für Menschen ungefährlich, dennoch warnt das Veterinäramt davor, tote Tiere anzufassen. Entsprechende Funde sollen der Behörde gemeldet werden.

Ab sofort gelten strenge Sicherheitsvorschriften auch für Geflügelhalter mit kleineren Beständen bis zu 1 000 Stück Geflügel – nicht nur für große Zuchtbetriebe. Unter anderem müssen Ställe, Schutzkleidung und Transportfahrzeuge nach jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werde. Außerdem müssen die Zugänge zu den Ställen besonders gesichert werden. Zu achten sei vor allem auch auf  Eintragswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände wie Schuhwerk, Schubkarren oder Fahrzeuge.

Gemäß der Allgemeinverfügung sind ab heute auch Ausstellungen, Märkte und sonstige Veranstaltungen, bei denen Geflügel und andere Vögel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, verboten. Zudem gilt im gesamten Landkreis ein Fütterungsverbot für Wildvögel.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass Verstöße mit Geldbußen von bis zu 30 000 Euro geahndet werden können.

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind abrufbar auf der Webseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter Geflügelpest.