Zentrale Lärmaktionsplanung - für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und - für Bundesautobahnen in Ballungsräumen

29. November 2019: Die Ergebnisse der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Entwurf eines zentralen Lärmaktionsplans sind über das Internetportal www.umgebungslaerm.bayern.de abzurufen. Auch im Rahmen der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten Städte, Märkte und Gemeinden dort Gelegenheit, im Zeitraum vom 11. November 2019 bis 23. Dezember 2019 zielgerichtete Fragen zu beantworten.